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Spenden
Spendenkonto

VR-Bank HG-Bank
DE36 7206 2152 0103 0347 20

Information Spendenbescheinigung

Liebe Mitglieder, liebe Spender,

 

die maschinelle Versendung der Zuwendungsbestätigungen („Mitgliedsbeitrags- und Spendenbescheinigungen“) werden wir erst für das Jahr 2022 vornehmen können. Für das Jahr 2021 ist dies aus systemtechnischen Gründen der verwendeten Mitgliederdatenbank leider noch nicht möglich. Die Ursache liegt in der unterjährigen Implementierung der Datenbank. 

Steuerrechtlich dürfen geleistete Zahlungen zudem auch erst ab dem Datum der steuerrechtlichen Anerkennung als politische Partei bescheinigt werden. Da es hierzu kein amtliches Anerkennungsverfahren gibt, herrscht Unsicherheit, welcher Termin das ist. Wir selbst gehen vom 21.6.2021 aus.

Auch deshalb bescheinigen wir für das Jahr 2021 geleistete Zuwendungen nur im Einzelfall und nur für Beträge über 300 € pro Zahlung. 

Zur Geltendmachung der persönlichen Zahlungen auch ohne Bescheinigung haben wir einige Hinweise in der Anlage zusammengestellt.

Wir bitten um Entschuldigung und Nachsicht für diese Verfahrensweise in 2021.

​​Hinweise zu steuerlichen Zuwendungsbestätigungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an die Partei Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei

Bis zum Betrag von 300 € pro Einzelzahlung (ab 2021, zuvor 200 €) braucht man keine formelle Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung), um eine Spende an die Partei steuerlich absetzen zu können.

Eine Buchungsbestätigung der Einzahlung bzw. Lastschrift vom Konto reicht aus.

Daraus muss der Name, die Kontonummer des Spenders sowie der Name und die Bankverbindung des Empfängers, der Betrag und der Buchungstag auf der Bestätigungsseite zu sehen sind.

Wenn Du kein Online-Banking nutzt oder die Spende als Lastschrift eingezogen wird, genügt ebenso als Nachweis eine Kopie des Kontoauszugs. Auf dem Kontoauszug müssen nur Ihr Name und Ihre Kontonummer, sowie Name und Kontonummer des Spendenempfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein.

Falls Du über Dein Paypal-Konto gespendet hast, genügt ein Kontoauszug und ein Ausdruck, der die Transaktion belegt.

Generell gilt, dass Spendenbescheinigungen im Rahmen der Steuererklärungen dem Finanzamt nur nach besonderer Aufforderung einzureichen sind.

Sollte das Finanzamt im Einzelfall den vereinfachten Nachweis nicht anerkennen, können Sie die Partei auch jederzeit um eine Spendenbescheinigung bitten.

Für die gezahlten Mitgliedsbeiträge genügen sogar generell Bareinzahlungsbelege, Buchungsbestätigungen oder Beitragsquittungen.

Wir werden daher nur bei Spenden außerhalb dieser Grenzbeträge Zuwendungsbestätigungen erstellen. Abweichende Regelungen im Einzelfall sind möglich.

Kontakt: mitglied@teamtodenhoefer.de

 
 
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